Die Ausbildung zum geprüften Forschungstaucher
Die Ausbildung zum „geprüften Forschungstaucher“ umfasst einen 6 – 8 wöchigen Lehrgang in einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungsbetrieb, der in der Regel einer Universität angeschlossen ist. Neben Tauchsicherheit und Unfallprävention wird vor allem wissenschaftliches Arbeiten unter Wasser, Arbeitsschutz und taucherische Fertigkeiten gelehrt. Der Lehrgang schliesst mit einer zweitägigen Prüfung in Theorie und Praxis durch die zuständigen Unfallversicherungsträgern, unter Vorsitz der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – Prävention Tiefbau -, ab.
Ausbildungslehrgänge werden in der Regel jährlich angeboten. Nähere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungslehrgängen der einzelnen Betriebe entnehmen sie bitte der Rubrik „Ausbildungsbetriebe“.
Unabhägig von der fachlichen Ausrichtung der einzelnen Universitäten mit ihren angegliederten Ausbildungsbetrieben umfasst die Ausbildung zum geprüften Forschungstaucher eine festgelegtes Programm mit definierten Inhalten – die durch die unterschiedlichen Forschungsausrichtungen der jeweiligen Universitäten ergänzt werden.
Die aktuelle Regel DGUV 101-023 (ehemals GUV R-2112) Einsatz von Forschungstauchern zum herunterladen.
DGUV Regel 101-023 Forschungstauchen
Die verkürzte Ausbildung (Kooperation mit dem VDST)
Seit 28. Januar 2006 können Sporttauchbrevets in Deutschland als Teil der Ausbildung zum „geprüften Forschungstaucher“ anerkannt werden. Im Gegenzug kann die Qualifikation „geprüfter Forschungstaucher“ auf DTSA/CMAS-Taucher** (T2) umgeschrieben werden. Näheres dazu unter Kooperationen. Hier geht es zum Antragsformular: {phocadownload view=file|id=108|target=s}.
Ausbildungsplan für Forschungstaucher
Die Ausbildung dient der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung für Forschungstaucher sind ein gültiges Gesundheitszeugnis (G 31) sowie Kenntnisse und Leistungen entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Rettungschwimmabzeichen Silber.
Ebenfalls muss eine Ausbildung in Erster-Hilfe mit Herz-Lungen-Wiederbelebung vorliegen, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf. Die Gesamtausbildungszeit beträgt insgesamt mindestens 240 Stunden. Die Ausbildung muss nach 24 Monaten abgeschlossen sein und die aufgeführten Themen in der angegebenen Zeit behandeln. Der Ausbildungsplan erfüllt mindestens die Vorgaben des Standards „European Scientific Diver“ (in der Fassung vom 24.10.2000, Banyuls-sur-mer, Frankreich).
Theoretische Ausbildung: mind. 54 h
Rechtskunde/Gesetzlicher Unfallschutz/Sicherheitsbelehrung (10 h)
- Straf- und Zivilrecht, Haftung • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
- Betriebssicherheitsverordnung (Prüfung von Geräten)
- Unfallverhütungsvorschriften
- BG-(Berufsgenossenschaftliche) Vorschriften und BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere „Regeln für das Forschungstauchen“
- BG-(Berufsgenossenschaftliche) Vorschriften und BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere „Regeln für das Forschungstauchen“
Physikalische Grundlagen (6 h)
- Begriffe, Druck, Auftrieb, Gasgesetze,
- Sehen und Hören unter Wasser, Wärmetransport, Strömungsphysik
Gerätekunde (inkl. zugehöriger Normen) (12 h)
- Vorschriften/Normen (DIN EN 250, GPSG, u.a.)
- Schutzausrüstung (Maske, Taucheranzug u.a.)
- Verdichter (Atemluft-Kompressor)
- Druckbehälter und Ventile
- Taucherdruckkammer
- Atemregler (inkl. möglicher Funktionsstörungen, z.B. durch Eis, falsche Wartung)
- Auftriebsrettungsmittel (RTW, Jackets) • Instrumente (Tiefenmesser, Kompass, Computer, Manometer u.a.) • Kommunikation (Signalleine, Blub, Tauchertelefon u.a.)
- Rettungsausrüstung (Beatmungsgeräte, Sauerstoffsysteme u.a.)
- Gerätepflege und -desinfektion
Taucheinsatz (4 h)
- Planung (Genehmigungen, Gefährdungsbeurteilung, Notfallplanung u.a.)
- Durchführung (Anforderungen an Einsatzleiter, Signalmann und Taucher) • Verantwortlichkeiten
- Anwendung der Tabellen
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Höhle, Bergsee, Strömung u.a.)
- Tauchen und Fliegen
Tauchmedizin (16 h)
- Anatomie und Physiologie (Atmung, Herz und Kreislauf, Ohr, Körperhohlräume, Reflexe, Diurese
- Kompressionsphase (Barotraumen)
- Isopressionsphase (Atemgas bedingte Vergiftungen, Essoufflement)
- Dekompressionsphase (Barotraumen, insbes. der Lunge),
- Dekompressionserkrankungen (DCS), AGE, CAGE, Pneumothorax, Emphyseme
- sonstige Probleme: Ertrinken/Beinahe-Ertrinken, Hypo-, Hyperthermie,
- Black-Outs, Gehörgangsentzündung, Dehydratation,
- Alkohol, Nikotin und andere Drogen, Medikamente,
- Gefährliche Meerestiere und Organismen
- Tauchunfallmanagement/Erste Hilfe
- Rettungskoffer
- Bedeutung von Sauerstoff- und Flüssigkeitsgabe
- Lagerung
- HLW (inkl. Defibrilator)
- Neurologische Erstuntersuchung
- Druckkammer
- Rettungskette (inkl. Notfallmeldung von See)
Wissenschaftliche Arbeitsmethoden unter Wasser (6 h)
- Gerätschaften
- Beobachtung und Dokumentation
- Orientierung und Positionsbestimmung
- Methoden der Vermessung und Markierung
- Hilfsgeräte (Film und Photo, Hebesack, Such- und Ortungsgeräte, UW-Scooter)
- Verfahren aus den Teildisziplinen
Praktische Ausbildung: mind. 186 h
Tauchausbildung (50 h)
- Schwimmen und Tauchen mit und ohne ABC-Ausrüstung
- Tauchausbildung mit aLTG und Vollmaske
- Notfall- und Rettungsübungen (mind. bei 6 Tauchgängen)
- Spezielle Tauchfähigkeiten zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten,
- dabei:
- 20 Stunden Schwimmen sowie Tauchen mit ABC und aLTG
- und
- 30 Tauchstunden mit mind. 70 Freiwassertauchgängen
- und hierbei
- mind. 10 Tauchgänge auf 15 bis 24 Meter Tiefe
- mind. 5 Tauchgänge in mehr als 25 Meter Tiefe
- mind. 20 Tauchgänge mit Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten
Taucherdienst (136 h)
- Zusammenarbeit in der Tauchgruppe
- Praxis (u.a. Bedienung, Anwendung und Pflege aller Gerätschaften)
- Notfallübungen
- Arbeitseinsätze
- Seemannschaft (inkl. Knoten und Steke)