Die Ausbildung zum geprüften Forschungstaucher

Die Ausbildung zum geprüften Forschungstaucher

Die Ausbildung zum „geprüften Forschungstaucher“ umfasst einen 6 – 8 wöchigen Lehrgang in einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungsbetrieb, der in der Regel einer Universität angeschlossen ist. Neben Tauchsicherheit und Unfallprävention wird vor allem wissenschaftliches Arbeiten unter Wasser, Arbeitsschutz und taucherische Fertigkeiten gelehrt. Der Lehrgang schliesst mit einer zweitägigen Prüfung in Theorie und Praxis durch die zuständigen Unfallversicherungsträgern, unter Vorsitz der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – Prävention Tiefbau -, ab.

Ausbildungslehrgänge werden in der Regel jährlich angeboten. Nähere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungslehrgängen der einzelnen Betriebe entnehmen sie bitte der Rubrik „Ausbildungsbetriebe“.

Unabhägig von der fachlichen Ausrichtung der einzelnen Universitäten mit ihren angegliederten Ausbildungsbetrieben umfasst die Ausbildung zum geprüften Forschungstaucher eine festgelegtes Programm mit definierten Inhalten – die durch die unterschiedlichen Forschungsausrichtungen der jeweiligen Universitäten ergänzt werden.

Die aktuelle Regel DGUV 101-023 (ehemals GUV R-2112) Einsatz von Forschungstauchern zum herunterladen.

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Die verkürzte Ausbildung (Kooperation mit dem VDST)

Seit 28. Januar 2006 können Sporttauchbrevets in Deutschland als Teil der Ausbildung zum „geprüften Forschungstaucher“ anerkannt werden. Im Gegenzug kann die Qualifikation „geprüfter Forschungstaucher“ auf DTSA/CMAS-Taucher** (T2) umgeschrieben werden. Näheres dazu unter Kooperationen. Hier geht es zum Antragsformular: {phocadownload view=file|id=108|target=s}.

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